§ 119 – Anzeige des Netzentwicklungsplans für das Verteilernetz

📝 Zusammenfassung

Netzentwicklungspläne sind bis 30. September gerader Jahre bei der E-Control anzuzeigen und binnen 8 Wochen auf der gemeinsamen Internetplattform (§ 117) zu veröffentlichen. Vorher müssen alle Marktteilnehmer konsultiert werden. Die E-Control kann Änderungen per Bescheid anordnen. Übertragungsnetzbetreiber prüfen die Kohärenz binnen 3 Monaten.

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Anzeigeverfahren für Verteilernetz-Entwicklungspläne

§ 119 regelt das Verfahren zur Einreichung und Veröffentlichung der Netzentwicklungspläne.

Zeitplan

Schritt Frist
Konsultation der Marktteilnehmer Vor Anzeige
Anzeige bei E-Control 30. September (gerade Jahre)
Veröffentlichung auf Plattform 8 Wochen nach Anzeige

Konsultationsverfahren

Vor der Anzeige müssen konsultiert werden:
- Übertragungsnetzbetreiber (besondere Berücksichtigung)
- Betroffene Bundesländer
- Alle relevanten Marktteilnehmer

Das Ergebnis der Konsultation ist:
1. Auf der Internetplattform zu veröffentlichen
2. Mit der Anzeige der E-Control vorzulegen

Verordnung der E-Control

Die E-Control erlässt eine Verordnung mit:
- Detaillierten Vorgaben je Netzebene
- Einheitlichem Format für Einreichung
- Vorgaben zum Anzeigeverfahren
- Mehrkostenfaktor für Erdkabel

Korrekturmöglichkeit der E-Control

Entspricht ein Plan nicht den Vorgaben, kann die E-Control jederzeit per Bescheid zur Änderung auffordern.

Kohärenzprüfung durch Übertragungsnetzbetreiber

Binnen 3 Monaten nach Eingang prüfen die Übertragungsnetzbetreiber:
1. Kohärenz der Planungsprämissen
2. Auswirkungen auf den Ausbaubedarf im Übertragungsnetz

Transparenz: Alle veröffentlichten Daten dürfen von der E-Control weiterverwandt werden.

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