§ 119 – Anzeige des Netzentwicklungsplans für das Verteilernetz

📝 Zusammenfassung

Netzentwicklungsplan bis 30. September jedes geraden Jahres bei Regulierungsbehörde anzeigen. Vorher: Konsultation aller Marktteilnehmer. Veröffentlichung auf gemeinsamer Plattform binnen 8 Wochen.

Suchbegriff: "Veröffentlichung"

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Fristen

Aktion Frist
Anzeige bei Regulierungsbehörde 30. September (gerades Jahr)
Veröffentlichung auf Plattform 8 Wochen nach Anzeige

Konsultationsverfahren

Vor Anzeige müssen konsultiert werden:

Teilnehmer Details
Relevante Marktteilnehmer Alle betroffenen
Übertragungsnetzbetreiber Besonders zu berücksichtigen
Betroffene Bundesländer Regional betroffen

Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses

Das Ergebnis der Konsultation ist:

  1. Auf gemeinsamer Plattform zu veröffentlichen
  2. Der Regulierungsbehörde vorzulegen
  3. Stellungnahmen der ÜNB besonders zu berücksichtigen

Verordnung der Regulierungsbehörde

Die Regulierungsbehörde erlässt Verordnung zu:

  1. Detaillierte Vorgaben nach Netzebenen
  2. Einheitliches Format
  3. Anzeigeverfahren
  4. Mehrkostenfaktor für Erdkabel

Korrektur

Entspricht der Plan nicht den Vorgaben, kann die Regulierungsbehörde per Bescheid Änderungen verlangen.

Qualitätssicherung: Die Regulierungsbehörde prüft die Netzentwicklungspläne auf Vollständigkeit.

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