§ 128 – Netznutzungsentgelt

📝 Zusammenfassung

Das Netznutzungsentgelt deckt Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzes sowie Zähleinrichtungen und Datenauslesung. Es wird pro Zählpunkt von Entnehmern bezahlt. Netzbenutzer können zeitvariable Tarife und unterbrechbare/regelbare Leistung (mit Rabatt) wählen. Für Energiegemeinschaften im Nahebereich (§ 70) gibt es reduzierte Entgelte.

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Das Netznutzungsentgelt: Kernkomponente der Stromrechnung

Das Netznutzungsentgelt ist der wichtigste Bestandteil der Netzkosten für Endverbraucher.

Was wird damit bezahlt?

Kostenart Beschreibung
Netzbetrieb Errichtung, Ausbau, Instandhaltung
Zähleinrichtungen Zähler, Wandler, Eichung
Datenauslesung Ablesen und Übermitteln
Datenverwaltung Nach § 17

Wer zahlt?

  • Entnehmer (Verbraucher) pro Zählpunkt
  • Einspeiser zahlen kein Netznutzungsentgelt

Entgeltgestaltung durch die E-Control

Die E-Control regelt per Verordnung (§ 135):

Parameter Möglichkeiten
Arbeitspreis €/kWh (verbrauchsabhängig)
Leistungspreis €/kW (kapazitätsabhängig)
Abrechnungsperiode Monatlich, quartalsweise etc.
Systemdienstleistungen Gesonderte Abgeltung möglich

Wahlmöglichkeiten für Netzbenutzer

Option Vorteil
Zeitvariables Entgelt Günstigere Tarife zu Schwachlastzeiten
Unterbrechbare Leistung Rabatt für Bereitschaft zur Abschaltung
Regelbare Leistung Rabatt für flexible Steuerbarkeit

Sonderregel: Energiegemeinschaften im Nahebereich

Für teilnehmende Netzbenutzer gemäß § 70 Abs. 6 gilt:
- Reduziertes Netznutzungsentgelt
- Nur Kosten der tatsächlich genutzten Netzebenen
- Angemessene Beteiligung an Systemgesamtkosten

Praxistipp: Bei zeitvariablen Tarifen und Smart Meter können Sie durch Lastverschiebung (z.B. Wärmepumpe, E-Auto) sparen.

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