§ 136 – Monitoring der Entwicklung der Systemnutzungsentgelte
📝 Zusammenfassung
Regulierungsbehörde erstellt jährlich Monitoring der Systemnutzungsentgelte inkl. 10-Jahres-Prognose. Auswirkungen von Eigenversorgung, Energiegemeinschaften und systemdienlicher Standortwahl darstellen.
Jährliche Veröffentlichung
Die Regulierungsbehörde veröffentlicht auf ihrer Website:
| Inhalt | Details |
|---|---|
| Aktuelle Entwicklung | Systemnutzungsentgelte |
| Abschätzung | Nächste 10 Jahre |
Grundlagen
- Kostenfeststellungen (§ 134)
- Netzentwicklungspläne Verteilernetz (§ 118)
- Netzentwicklungsplan Übertragungsnetz (§ 123)
Darzustellende Auswirkungen
| Thema | Bezug |
|---|---|
| Dezentrale Versorgung | Auf Netznutzungsentgelt |
| Direktleitungen | Auf Netznutzungsentgelt |
| Eigenversorgung | Auf Netznutzungsentgelt |
| Gemeinsame Energienutzung | Auf Netznutzungsentgelt |
| Systemdienliche Standortwahl | § 130 |
Gesonderte Ausweisung
Kosten für Ziele gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 und 3 sind separat auszuweisen.
Transparenz: Das Monitoring zeigt die Entwicklung der Netzkosten langfristig.
(1) Auf Grundlage der Feststellungen gemäß § 134 sowie der Netzentwicklungspläne gemäß § 118 und § 123 hat die Regulierungsbehörde jährlich die aktuelle Entwicklung der Systemnutzungsentgelte sowie eine Abschätzung der Entwicklung der Systemnutzungsentgelte in den folgenden zehn Jahren zu erstellen und auf ihrer Website zu veröffentlichen. Hierbei hat sie die Auswirkungen der dezentralen Versorgung, insbesondere die Nutzung von Direktleitungen, die Eigenversorgung und die gemeinsame Energienutzung auf die Netznutzungsentgelte gemäß § 128 darzustellen. Darüber hinaus sind die Auswirkungen der Anreizung einer systemdienlichen Standortwahl gemäß § 130 darzustellen.
(2) Unmittelbar mit der Erreichung der Ziele gemäß Abs. 1 Z 2">§ 5 Abs. 1 Z 2 und 3 verbundene Kosten sind in der Abschätzung gemäß Abs. 1 gesondert auszuweisen.