§ 130 – Netzanschlussentgelt

📝 Zusammenfassung

Netzanschlussentgelt für erstmaligen Anschluss oder Leistungserhöhung. Deckt angemessene Kosten inkl. anteiligem Netzausbau. Kosten müssen transparent dargelegt werden.

Was wird abgedeckt?

Kostenart Details
Erstmaliger Anschluss Herstellung der Verbindung
Leistungserhöhung Abänderung des Anschlusses
Anteiliger Netzausbau Wenn verordnet

Grundsätze

Anforderung Details
Angemessenheit Keine überhöhten Kosten
Marktüblichkeit Vergleichbare Preise
Transparenz Nachvollziehbar darlegen

Leistungserhöhung

Situation Entgelt
Erhöhung der netzwirksamen Leistung Nur für Erhöhung
Je Energieflussrichtung Getrennt bemessen

Eigenleistung

Wenn der Netzbenutzer Kosten selbst trägt:

Eigenanteil Entgelt
Ganz oder teilweise Entsprechend vermindert

Verordnung

Die Regulierungsbehörde trifft Festlegungen zu:

  1. Bemessung
  2. Netzausbaukosten
  3. Entgeltminderung bei Eigenleistung

Anschlusskosten: Das Netzanschlussentgelt ist einmalig bei Anschluss oder Leistungserhöhung zu zahlen.

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