§ 144 – Beschaffung der Netzreserve

📝 Zusammenfassung

Netzreserve wird durch transparente Ausschreibung beschafft. Teilnehmer: Erzeuger ab 1 MW, Entnehmer ab 1 MW, Aggregatoren, ausländische Anlagen. Verträge über Vorhaltung und Abruf.

Ausschreibung

Für festgestellten Netzreservebedarf (§ 143):

Anforderung Details
Transparent Nachvollziehbar
Nichtdiskriminierend Gleiche Regeln für alle
Marktorientiert Wettbewerblich

Teilnahmeberechtigte

Nr. Teilnehmer Schwelle
1 Inländische Erzeuger mit Stilllegungsanzeige Ab 1 MW
2 Entnehmer (Verbrauchsreduktion/-verlagerung) Ab 1 MW
3 Aggregatoren Pool ab 1 MW
4 Ausländische Erzeuger Ab 1 MW

Ausländische Teilnehmer

Voraussetzungen:

  1. EU-Binnenmarkt oder Schweiz
  2. Galvanisch verbunden mit österreichischer Regelzone
  3. Engpassmanagementvertrag möglich

Erzeuger ohne Stilllegungsanzeige

Anlagen ab 1 MW können teilnehmen, wenn sie nicht zur Erfüllung anderer Pflichten benötigt werden.

Vertragsinhalt

  1. Vorhaltung der Leistung
  2. Abruf bei Bedarf

Reservekapazität: Die Netzreserve sichert kritische Netzsituationen ab.

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