§ 146 – Änderungen

📝 Zusammenfassung

Verkürzung der Netzreserve-Vertragsdauer oder des Stilllegungsverbots möglich, wenn Anlage weiterhin für Engpassmanagement verfügbar bleibt. Entgelte (abzüglich Kosten) sind rückzuerstatten.

Verkürzung Netzreserve-Vertrag

Wer Regelung
Betreiber Ersuchen an Regelzonenführer
Einmalig Ja
Voraussetzung Verfügbarkeit bis ursprüngliches Ende

Verkürzung Stilllegungsverbot

Wer Regelung
Betreiber Antrag an Regulierungsbehörde
Einmalig Ja
Voraussetzung Verfügbarkeit bis ursprüngliches Ende
Ergebnis Genehmigung per Bescheid

Anpassung

Vertrag Anpassung
§ 144 Durch Regelzonenführer
§ 145 Entsprechend anpassen

Rückerstattung

Bei Verkürzung:

Was Rückerstattung
Entgelte An Regelzonenführer
Abzüglich Angemessene Kosten (durch Regulierungsbehörde festgestellt)

Parteistellung

Bei Verkürzung des Stilllegungsverbots: Regelzonenführer hat Parteistellung.

Flexibilität: Betreiber können vorzeitig aussteigen, wenn die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.

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