§ 32 – Besondere Bestimmungen für die Auffangversorgung nach Lieferantenausfall

📝 Zusammenfassung

Wenn Ihr Lieferant insolvent wird oder seine Bilanzgruppe verliert, werden Sie sofort vom Auffangversorger übernommen. Sie bleiben durchgehend mit Strom versorgt.

Schutz bei Lieferanteninsolvenz

Wenn Ihr Anbieter pleitegeht, passiert Folgendes:

Schritt Was passiert?
1 Bilanzgruppenkoordinator kündigt Vertrag
2 E-Control und Netzbetreiber werden informiert
3 Ihr Zählpunkt wird Auffangversorger zugeordnet
4 Weiterversorgung ohne Unterbrechung

Bei PV-Einspeisung

Der Auffangversorger übernimmt Ihre Einspeisung zu Marktpreisen (minus Ausgleichsenergie-Kosten).

Transparenz

Die E-Control veröffentlicht auf ihrer Website:
- Welcher Lieferant ausgefallen ist
- Wer der Auffangversorger ist
- Wann die Auffangversorgung beginnt

Beruhigend: Auch bei Insolvenz Ihres Lieferanten wird Ihr Strom nicht abgeschaltet!

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