§ 35
Anlauf- und Beratungsstellen
📝 Zusammenfassung
Große Lieferanten müssen kostenlose Beratung anbieten zu: Stromkosten, Leistbarkeit, Energiearmut, Grundversorgung. Sie haben ein Recht auf gutes Kundenservice.
📜 Gesetzestext
(1) Lieferanten, die gemäß § 39 Abs. 1 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I
Nr. 72/2014, zur Einrichtung einer Beratungsstelle verpflichtet sind, haben zusätzlich zu den in § 39
Abs. 1 EEffG genannten Bereichen kostenlose Beratung zu den Themen Stromkennzeichnung,
Lieferantenwechsel, Stromkosten, Leistbarkeit, Grundversorgung und Energiearmut anzubieten.
(2) Lieferanten haben auf ihrer Website leicht auffindbar
- die Kontaktdaten der Anlauf- und Beratungsstellen,
- die Kontaktdaten geschulter Ansprechpersonen, die sozialen Einrichtungen durchgehend zu den üblichen Geschäftszeiten zur Klärung von Härtefällen zur Verfügung steht, und
- Informationen für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen zu den in Abs. 1 genannten Inhalten zu veröffentlichen. Für die Zwecke der Z 1 und 2 reicht die Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse aus.
(3) Endkundinnen und Endkunden haben ein Recht auf ein gutes Kundenservice und ein einfaches,
faires sowie zügiges Beschwerdemanagement. Die Einhaltung dieser Bestimmung ist gemäß § 169 Abs. 1
Z 5 von der Regulierungsbehörde zu überwachen.
Kostenlose Beratung zu:
| Thema | Was erfahren Sie? |
|---|---|
| Stromkennzeichnung | Woher kommt Ihr Strom? |
| Lieferantenwechsel | Wie wechsle ich? |
| Stromkosten | Wie spare ich? |
| Leistbarkeit | Welche Hilfen gibt es? |
| Grundversorgung | Wie funktioniert das? |
| Energiearmut | Unterstützung bei Geldnot |
Kontakt für soziale Einrichtungen
Lieferanten müssen eine geschulte Ansprechperson haben für:
- Härtefälle
- Soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Volkshilfe)
Ihr Recht auf Kundenservice
Sie haben Anspruch auf:
- Gutes Kundenservice
- Einfaches Beschwerdemanagement
- Schnelle Bearbeitung
Die E-Control überwacht das!
Tipp: Bei Zahlungsproblemen: Beratungsstelle kontaktieren BEVOR es zur Mahnung kommt!