§ 35

Anlauf- und Beratungsstellen

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Große Lieferanten müssen kostenlose Beratung anbieten zu: Stromkosten, Leistbarkeit, Energiearmut, Grundversorgung. Sie haben ein Recht auf gutes Kundenservice.

📜 Gesetzestext

Kostenlose Beratung zu:

Thema Was erfahren Sie?
Stromkennzeichnung Woher kommt Ihr Strom?
Lieferantenwechsel Wie wechsle ich?
Stromkosten Wie spare ich?
Leistbarkeit Welche Hilfen gibt es?
Grundversorgung Wie funktioniert das?
Energiearmut Unterstützung bei Geldnot

Kontakt für soziale Einrichtungen

Lieferanten müssen eine geschulte Ansprechperson haben für:
- Härtefälle
- Soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Volkshilfe)

Ihr Recht auf Kundenservice

Sie haben Anspruch auf:
- Gutes Kundenservice
- Einfaches Beschwerdemanagement
- Schnelle Bearbeitung

Die E-Control überwacht das!

Tipp: Bei Zahlungsproblemen: Beratungsstelle kontaktieren BEVOR es zur Mahnung kommt!

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