§ 40 – Aufgaben und Kontrolle der Abwicklungsstelle für den gestützten Preis

📝 Zusammenfassung

Die Abwicklungsstelle prüft Lieferantendaten, gleicht Verbrauchskontingente ab, berechnet Kosten und verrechnet Differenzbeträge. Sie unterliegt der Aufsicht des Ministeriums und wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Jährlicher Tätigkeitsbericht. Rechnungshofkontrolle.

Suchbegriff: "ORF-Beitrags Service GmbH"

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Aufgaben der Abwicklungsstelle

Die Abwicklungsstelle (ORF-Beitrags Service GmbH, § 39) hat folgende Aufgaben:

Kernaufgaben (Abs. 1)

Nr. Aufgabe Beschreibung
1 Datenprüfung Prüfung der Lieferantenmeldungen zu Kosten und Kontingenten
2 Datenabgleich Jährlicher Abgleich mit Netzbetreiberdaten
3 Kostenberechnung Gesamtkosten ermitteln, Verteilungsschlüssel anwenden
4 Differenzverrechnung Ausgleich zwischen Kostenanteil und tatsächlichen Kosten
5 Bundesrechnung Rechnungsstellung an Bund (wenn Bundesmittel nötig)

Datenmeldepflichten (Abs. 2)

Lieferanten und Netzbetreiber müssen Daten:
- Unaufgefordert
- Rechtzeitig
- Vollständig

an die Abwicklungsstelle übermitteln.

ORF-Beitrags Service GmbH und BMI müssen auf Anfrage Daten liefern.

Externe Prüfung (Abs. 3)

Ein vom Ministerium bestellter Wirtschaftsprüfer (nicht der reguläre Abschlussprüfer!) prüft:
- Tätigkeit der Abwicklungsstelle
- Angemessenheit des jährlichen Entgelts
- Kosten

Aufsicht (Abs. 4)

Aufsichtsorgan Befugnisse
BM für Wirtschaft, Energie und Tourismus Weisungsrecht, Einsicht in Unterlagen, Auskünfte verlangen

Transparenz (Abs. 5)

Jährlicher Tätigkeitsbericht - muss veröffentlicht werden.

Kontrolle (Abs. 6)

Die Abwicklungsstelle unterliegt der Rechnungshofkontrolle.

Wichtig: Dreifache Kontrolle: Wirtschaftsprüfer + Ministeriumsaufsicht + Rechnungshof!

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