§ 99 – Transparenz und Reservierung verfügbarer Netzanschlusskapazitäten

📝 Zusammenfassung

Netzbetreiber müssen verfügbare Netzkapazitäten auf gemeinsamer Plattform veröffentlichen. Kapazität kann durch Anzahlung reserviert werden. Reservierung verfällt nach 12 Monaten ohne Inanspruchnahme.

Suchbegriff: "Veröffentlichung"

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Transparenz der Netzkapazitäten

Netzbetreiber veröffentlichen:

Was Wo Aktualisierung
Zulässige Kapazitäten Gemeinsame Plattform Quartalsweise
Verfügbare Kapazitäten Gemeinsame Plattform Quartalsweise
Gebuchte Kapazitäten Gemeinsame Plattform Quartalsweise

Detaillierung

Netzebene Ausweisung je
Netzebene 4 Umspannwerk
Netzebene 6 Trafostation (binnen 3 Jahren)

Getrennt nach Erzeugungstechnologie für Stromerzeugungsanlagen.

Reservierung

Schritt Frist/Details
Begehren beantwortet -
Anzahlung leisten 1 Monat
Kapazität reserviert 12 Monate

Verfall der Reservierung

Reservierung verfällt wenn:

  1. Nicht innerhalb 12 Monaten in Anspruch genommen
  2. Ausnahme: Ursache außerhalb des Einflussbereichs

Verfallene Anzahlungen

Fließen dem Fördermittelkonto der EAG-Förderabwicklungsstelle zu.

Kein Rechtsanspruch

Auf die tatsächliche Verfügbarkeit der veröffentlichten Kapazitäten besteht KEIN Rechtsanspruch.

Planungssicherheit: Durch Reservierung können Projekte abgesichert werden.

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