§ 144 – Beschaffung der Netzreserve

📝 Zusammenfassung

Die Netzreserve wird in einem zweistufigen Ausschreibungsverfahren beschafft. Teilnahmeberechtigt: Erzeuger/Speicher ab 1 MW (mit Stilllegungsanzeige), Entnehmer ab 1 MW, Aggregatoren, EU-Anlagen. CO2-Grenzwert: 550g/kWh, keine Atomkraft. Verträge für max. 2 Jahre. Die E-Control genehmigt die Auswahl und veröffentlicht alle 2 Jahre einen Marktbericht.

Suchbegriff: "Genehmigung"

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Netzreserve-Beschaffung: Das Ausschreibungsverfahren

Die Netzreserve ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung der Versorgungssicherheit.

Teilnahmeberechtigte Anbieter

Typ Mindestleistung Voraussetzung
Inländische Erzeuger 1 MW Stilllegung angezeigt (§ 143)
Entnehmer 1 MW Temporäre Reduktion (min. 6 Std.)
Aggregatoren 1 MW (Pool) Abrufbarer Pool
EU-Erzeuger 1 MW / 20 MW Galvanische Verbindung, Stilllegung angezeigt

Ausschlusskriterien (Abs. 4)

  • CO2-Emissionen >550 g/kWh (Kohle ausgeschlossen)
  • Radioaktive Abfälle (Atomkraft ausgeschlossen)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (keine Beihilfe)

Das zweistufige Verfahren

Stufe Inhalt Frist
1. Interessensbekundung Technische Eignungsprüfung 4 Wochen
2. Angebotslegung Preisgebote der Geeigneten 4 Wochen

Preismechanismus (Abs. 5)

  • Referenzwert: Mengengewichteter Durchschnitt (ohne teuerste 10%)
  • Signifikante Überschreitung: Meldung an E-Control
  • Bei Nichtdeckung: Zweite Angebotsrunde (niedrigere Preise)

Vertragslaufzeiten (Abs. 7)

Vertragstyp Maximaldauer
Einjährig 1 Jahr
Zweijährig 2 Jahre (nur bei kontinuierlichem Bedarf)
Saisonal 1 Winter- oder Sommersaison

Genehmigung und Monitoring

  • E-Control genehmigt Auswahl binnen 8 Wochen
  • Alle 2 Jahre: Marktbericht über Netzreserveleistung

Besonderheit: Nicht ausgewählte Anlagen müssen für den angezeigten Zeitraum stillgelegt werden.

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