§ 184 – Diskriminierung und weitere Geldbußetatbestände

📝 Zusammenfassung

Geldbußen durch Kartellgericht: Bis 10% des Jahresumsatzes für Diskriminierung, Entflechtungsverstöße, EU-Verordnungsverstöße. Regulierungsbehörde stellt Antrag beim Kartellgericht.

Verfahren

Element Details
Antragsteller Regulierungsbehörde
Entscheidungsbehörde Kartellgericht
Verfahrensart Außerstreitverfahren
Höchststrafe 10% Jahresumsatz

Betroffene Unternehmen

  1. Übertragungsnetzbetreiber
  2. Unternehmen im vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmen

Geldbußetatbestände (Abs. 1)

Nr. Delikt
1 Widerrechtliche Datenoffenbarung (§§ 26, 54, 57, 58, 152)
2 Verstöße gegen §§ 91, 153
3 Pflichten nach § 125 verletzt
4-7 EU-Verordnungsverstöße (EU 2019/943, 2019/942)
8-12 Entflechtungsverstöße (§§ 155-163)
13-14 Zertifizierungsauflagen verletzt

Verschuldensgrad

Grad Erforderlich
Vorsatz Ja
Grobe Fahrlässigkeit Ja
Leichte Fahrlässigkeit Nein

Kartellrecht: Schwere Verstöße werden durch das Kartellgericht geahndet.

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