§ 35 – Anlauf- und Beratungsstellen

📝 Zusammenfassung

Große Lieferanten müssen kostenlose Beratungsstellen betreiben (§ 39 EEffG). Beratungsthemen: Stromkennzeichnung, Lieferantenwechsel, Stromkosten, Energiearmut, Grundversorgung. Für Härtefälle gibt es geschulte Ansprechpersonen für soziale Einrichtungen. Kunden haben Recht auf gutes Kundenservice und Beschwerdemanagement.

Suchbegriff: "Härtefälle"

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Anlauf- und Beratungsstellen

Lieferanten, die nach § 39 Abs. 1 EEffG (Bundes-Energieeffizienzgesetz) zur Einrichtung einer Beratungsstelle verpflichtet sind, müssen zusätzliche Beratung anbieten.

Pflicht-Beratungsthemen (Abs. 1)

Thema Inhalt
Stromkennzeichnung Woher kommt mein Strom?
Lieferantenwechsel Wie wechsle ich den Anbieter?
Stromkosten Wie kann ich sparen?
Leistbarkeit Was tun bei Zahlungsproblemen?
Grundversorgung Wer hat Recht auf Versorgung?
Energiearmut Hilfsangebote und Unterstützung

Website-Pflichten (Abs. 2)

Lieferanten müssen auf ihrer Website leicht auffindbar bereitstellen:

  1. Kontaktdaten der Beratungsstellen
  2. Ansprechperson für Härtefälle - durchgehend zu Geschäftszeiten für soziale Einrichtungen erreichbar
  3. Informationen zu allen Beratungsthemen

Recht auf gutes Kundenservice (Abs. 3)

Endkunden haben Anspruch auf:
- ✓ Gutes Kundenservice
- ✓ Einfaches Beschwerdemanagement
- ✓ Faires Verfahren
- ✓ Zügige Bearbeitung

Die E-Control überwacht die Einhaltung (§ 169 Abs. 1 Z 5).

Bei Problemen: Beschwerde bei der E-Control einreichen!

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