§ 65 – Aktive Kunden
📝 Zusammenfassung
Aktive Kunden (Prosumer) dürfen Strom erzeugen, speichern, verkaufen, an Flexibilitätsprogrammen teilnehmen und gemeinsam Energie nutzen. Kein Netzentgelt für Direktverbrauch hinter dem Zähler.
Suchbegriff: "Abrechnungspunkt"
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Was ist ein aktiver Kunde?
Ein Endkunde, der nicht nur verbraucht, sondern auch aktiv am Strommarkt teilnimmt.
Rechte aktiver Kunden
- Strom erzeugen und selbst verbrauchen
- Strom speichern und verkaufen
- An Flexibilitäts- und Effizienzprogrammen teilnehmen
- Stromerzeugungsanlagen betreiben
- Eigenversorgungsanlagen betreiben
- Strom über Direktleitungen beziehen
- Gemeinsam Energie nutzen (§ 68)
Eigenversorgung an anderem Standort
Wenn Sie eigenerzeugten Strom an einem anderen Standort verbrauchen, gelten die Regeln der gemeinsamen Energienutzung (§§ 68, 70, 71).
Dritte als Betreiber
Ihre Anlage kann einem Dritten gehören oder von ihm betrieben werden, wenn Sie weisungsberechtigt bleiben.
Keine Netzentgelte
Für Strom, der direkt hinter dem Zähler verbraucht oder gespeichert wird, zahlen Sie KEINE Systemnutzungsentgelte.
Vorteil: Als aktiver Kunde sparen Sie Netzentgelte und können am Strommarkt verdienen!
(1) Aktive Kunden sind insbesondere berechtigt,
- Strom zu erzeugen und den eigenerzeugten Strom zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen,
- an Flexibilitäts- und Energieeffizienzprogrammen teilzunehmen,
- Stromerzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen zu betreiben,
- Eigenversorgungsanlagen zu betreiben,
- Strom über Direktleitungen zu beziehen und
- gemeinsam Energie gemäß § 68 zu nutzen.
(2) Wird der in einer Eigenversorgungsanlage erzeugte Strom an einem anderen Standort verbraucht, gelangen die Abs. 4">§ 68 Abs. 4 sowie §§ 70 und 71 zur Anwendung.
(3) Eigenversorgungsanlagen oder Energiespeicheranlagen können im Eigentum eines Dritten stehen oder hinsichtlich der Einrichtung, des Betriebs, einschließlich der Wartung, von einem Dritten betreut werden, wenn der Dritte weiterhin den diesbezüglichen Weisungen des aktiven Kunden unterliegt. Der Dritte gilt selbst nicht als aktiver Kunde.
(4) Für Strommengen, die in der Anlage des aktiven Kunden direkt hinter dem Abrechnungspunkt verbraucht oder gespeichert werden, sind jedenfalls keine Systemnutzungsentgelte zu entrichten.