4. Teil: Aktive Kunden und Energiegemeinschaften
Der vierte Teil behandelt aktive Kunden und Energiegemeinschaften. Er ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, selbst Strom zu erzeugen, zu speichern und zu teilen. Die Regelungen zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) schaffen den rechtlichen Rahmen für gemeinschaftliche Energieprojekte und fördern die dezentrale Energiewende.
📄 11 Paragraphen
§§ 62 - 72