§ 67 – Bürgerenergiegemeinschaften

📝 Zusammenfassung

Bürgerenergiegemeinschaften (BEG): Offen für alle, nicht gewinnorientiert, Kontrolle bei Bürgern/Kommunen. Darf Strom erzeugen, speichern, verkaufen und Energiedienstleistungen anbieten.

Was ist eine BEG?

Eine offene Gemeinschaft von Bürgern und Kommunen für gemeinsame Energieprojekte.

Tätigkeiten

Eine BEG darf:
1. Strom erzeugen, verbrauchen, speichern, verkaufen
2. Aggregierung betreiben
3. Energiedienstleistungen anbieten (Effizienz, E-Auto-Laden)

Mitglieder

Wer darf? Details
Natürliche Personen Ja
Juristische Personen Ja
Gebietskörperschaften Ja (Gemeinden, Länder)

Kontrolle

Die Kontrolle (satzungsändernde Mehrheit) muss bei:
- Natürlichen Personen
- Gebietskörperschaften
- Kleinen Unternehmen (keine Stromversorger)

Hauptzweck

NICHT finanzieller Gewinn, sondern ökologische, wirtschaftliche oder soziale Vorteile für Mitglieder und Region.

Rechtsform

Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft.

Für Gemeinden: BEGs ermöglichen Bürgerbeteiligung an der Energiewende!

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