§ 81 – Herkunftsnachweisdatenbank

📝 Zusammenfassung

Die Regulierungsbehörde (E-Control) betreibt die zentrale Herkunftsnachweisdatenbank für Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen. Betreiber fossiler Kraftwerke müssen ihre Anlagen vor Inbetriebnahme mit 11 Pflichtangaben (Standort, Leistung, Zählpunkt, Förderungen etc.) registrieren.

Suchbegriff: "Herkunftsnachweise"

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Die Herkunftsnachweisdatenbank im Überblick

Die Herkunftsnachweisdatenbank ist das zentrale Instrument zur Sicherstellung der Stromkennzeichnung in Österreich.

Zuständigkeit der Regulierungsbehörde

Die E-Control ist verantwortlich für:
- Ausstellung von Herkunftsnachweisen
- Überwachung der Übertragung zwischen Marktteilnehmern
- Entwertung bei Stromkennzeichnung

Registrierungspflicht für fossile Kraftwerke

Pflichtangabe Beschreibung
1. Anlagenbetreiber Name und Bezeichnung
2. Standort Geografische Lage
3. Art/Kapazität Technologie und Maximalleistung
4. Zählpunktnummer Eindeutige Identifikation
5. Netzbetreiber Zuständiger Verteilernetzbetreiber
6. Erzeugungsmenge Produzierte Energie
7. Energieträger Kohle, Gas, Öl etc.
8. Investitionsbeihilfen Art und Umfang
9. Weitere Förderungen Sonstige Unterstützung
10. Inbetriebnahme Datum
11. Außerbetriebnahme Datum (wenn zutreffend)

Hinweis: Erneuerbare Energieanlagen werden nach dem EAG registriert und erhalten dort ihre Herkunftsnachweise.

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