§ 81 – Herkunftsnachweisdatenbank
📝 Zusammenfassung
Die Regulierungsbehörde (E-Control) betreibt die zentrale Herkunftsnachweisdatenbank für Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen. Betreiber fossiler Kraftwerke müssen ihre Anlagen vor Inbetriebnahme mit 11 Pflichtangaben (Standort, Leistung, Zählpunkt, Förderungen etc.) registrieren.
Suchbegriff: "Herkunftsnachweise"
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Die Herkunftsnachweisdatenbank im Überblick
Die Herkunftsnachweisdatenbank ist das zentrale Instrument zur Sicherstellung der Stromkennzeichnung in Österreich.
Zuständigkeit der Regulierungsbehörde
Die E-Control ist verantwortlich für:
- Ausstellung von Herkunftsnachweisen
- Überwachung der Übertragung zwischen Marktteilnehmern
- Entwertung bei Stromkennzeichnung
Registrierungspflicht für fossile Kraftwerke
| Pflichtangabe | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Anlagenbetreiber | Name und Bezeichnung |
| 2. Standort | Geografische Lage |
| 3. Art/Kapazität | Technologie und Maximalleistung |
| 4. Zählpunktnummer | Eindeutige Identifikation |
| 5. Netzbetreiber | Zuständiger Verteilernetzbetreiber |
| 6. Erzeugungsmenge | Produzierte Energie |
| 7. Energieträger | Kohle, Gas, Öl etc. |
| 8. Investitionsbeihilfen | Art und Umfang |
| 9. Weitere Förderungen | Sonstige Unterstützung |
| 10. Inbetriebnahme | Datum |
| 11. Außerbetriebnahme | Datum (wenn zutreffend) |
Hinweis: Erneuerbare Energieanlagen werden nach dem EAG registriert und erhalten dort ihre Herkunftsnachweise.
(1) Für die Ausstellung, die Überwachung der Übertragung und Entwertung der Herkunftsnachweise ist die Regulierungsbehörde zuständig. Die Regulierungsbehörde hat für die Zwecke dieser Bestimmung eine automationsunterstützte Datenbank (Herkunftsnachweisdatenbank) einzurichten.
(2) An das öffentliche Netz angeschlossene Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen Energiequellen sind vom Anlagenbetreiber, einem Anlagenbevollmächtigten oder durch einen vom Anlagenbetreiber beauftragten Dritten bis zur Inbetriebnahme der Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank gemäß Abs. 1 zu registrieren. Bei der Registrierung sind folgende Mindestangaben erforderlich:
- Anlagenbetreiber und Anlagenbezeichnung;
- Standort der Anlage;
- die Art und Maximalkapazität der Anlage;
- die Zählpunktnummer;
- Bezeichnung des Netzbetreibers, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist;
- die Menge der erzeugten Energie;
- die eingesetzten Energieträger;
- Art und Umfang von Investitionsbeihilfen;
- Art und Umfang etwaiger weiterer Förderungen;
- Datum der Inbetriebnahme der Anlage;
- Datum der Außerbetriebnahme der Anlage.