§ 46 – Sonstige Informationen

📝 Zusammenfassung

Netzbetreiber und Lieferanten müssen Sie 1x jährlich mit einem Informationsblatt über Ihre Rechte informieren (Ratenzahlung, Grundversorgung, Smart Meter, etc.). E-Control stellt Musterformulierungen bereit.

Informationspflichten Netzbetreiber

Netzbetreiber müssen Haushalte/Kleinunternehmen im Internet und 1x jährlich mit Informationsblatt informieren über Leistungen (Qualitätsstufen, Erstanschluss, Netzebenen, Wartung), Rechnung (Wahlrecht monatlich/jährlich, Selbstablesung) und Ihre Rechte (Ratenzahlung § 28, Vorauszahlungszähler § 29, Grundversorgung § 30, gestützter Preis § 36, Smart Meter §§ 54, 57-60).

Informationspflichten Lieferanten

Lieferanten müssen informieren über:

Thema Details
Ratenzahlung § 28
Vorauszahlungszähler § 29
Grundversorgung § 30
Gestützter Preis § 36
Beratungsstellen § 35
Wahlrecht Rechnung § 43
Verbrauchsinfo § 45
Smart Meter Daten §§ 54, 59
Lieferantenmix § 86

Besonderheiten für Einspeiser

Wer Strom einspeist (z.B. PV-Anlage) erhält vom Netzbetreiber Infos zu Leistungen, Rechten und Smart Meter, vom Lieferanten Infos zu Einspeise-Angeboten.

Musterformulierungen

E-Control stellt Musterformulierungen bereit. Netzbetreiber/Lieferanten müssen diese verwenden.

Papierform möglich

Sie können das Informationsblatt auf Verlangen kostenlos in Papierform erhalten.

Wichtig: Lesen Sie das jährliche Informationsblatt - dort stehen alle Ihre Rechte!

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