§ 54 – Vertraulichkeit und Datenschutz

📝 Zusammenfassung

Datenschutz bei Smart Metern: Erfassung von Viertelstundenwerten (getrennt nach Einspeisung/Entnahme). Opt-Out-Recht für Haushalte - kein Opt-Out bei dynamischen Tarifen, PV, Wärmepumpe, E-Auto, Energiegemeinschaft. Bei Widerspruch: nur Monatswerte. Übergangsregelung für Tageswerte bis 2026/2027.

Smart Meter Datenerfassung und Datenschutz

Standardmäßige Erfassung (Abs. 1)

Smart Meter erfassen Viertelstundenwerte (15-Minuten-Intervalle):
- Getrennt nach Einspeisung und Entnahme
- Für die in § 57 definierten Zwecke

Opt-Out-Recht für Haushalte (Abs. 2)

Haushalte können der Speicherung und Übertragung von Viertelstundenwerten widersprechen.

Kein Opt-Out möglich bei:
| Ausschlussgrund | Erklärung |
|-----------------|-----------|
| Dynamischer Tarif (§ 22) | Börsenpreisabhängige Tarife benötigen 15-min-Werte |
| Direktleitung/Einspeisung | Für Einspeiseabrechnung erforderlich |
| Prepaid-Zähler (§ 29) | Technisch erforderlich |
| Wärmepumpe | Steuerung und Optimierung |
| Ladepunkt (E-Auto) | Lastmanagement |
| Energiespeicher | Steuerung |
| Stromerzeugungsanlage | Einspeiseabrechnung |
| Gemeinsame Energienutzung | Für Aufteilung erforderlich |

Bei berechtigtem Widerspruch

Der Netzbetreiber konfiguriert den Smart Meter so, dass:
- ✗ Keine Viertelstundenwerte gespeichert/übertragen werden
- ✓ Monatswerte werden übertragen
- ✓ Höchster monatlicher Leistungswert wird übertragen
- ✓ 15 Monate Speicherung am Gerät

Übergangsregelung Tageswerte (Abs. 3)

Statt Viertelstundenwerten sind Tageswerte erlaubt:

Zeitraum Verbrauchsgrenze
Bis 31.12.2026 ≤ 5.000 kWh/Jahr
Ab 01.01.2027 ≤ 1.500 kWh/Jahr

First-Mover-Regelung (Abs. 4)

Netzbetreiber mit >70% Smart Meter Rollout bis 31.12.2019 können Fristverlängerung bei der E-Control beantragen.

Datenschutz-Tipp: Sie können jederzeit auf Viertelstundenauslesung umsteigen - das ist Ihr Recht!

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