§ 6 – Begriffsbestimmungen

📝 Zusammenfassung

Enthält über 100 Definitionen aller wichtigen Begriffe im Strombereich. Die wichtigsten: Endkunde, Lieferant, Netzbetreiber, Bilanzgruppe, Smart Meter, Energiegemeinschaft, Prosumer (aktiver Kunde).

Suchbegriff: "1 MW"

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Die wichtigsten Definitionen im Überblick

Wer sind die Akteure?

Begriff Definition Beispiel
Endkunde Bezieht Strom für eigenen Verbrauch Sie!
Haushaltskunde Private Person, Eigenheim/Wohnung Ihre Familie
Lieferant Verkauft Strom an Endkunden Wien Energie, Verbund
Netzbetreiber Betreibt das Stromnetz Wiener Netze, Netz NÖ
Erzeuger Produziert Strom Kraftwerk, PV-Anlage
Aggregator Bündelt viele kleine Anlagen Virtuelles Kraftwerk

Wichtige technische Begriffe

Begriff Was ist das?
Bilanzgruppe Virtuelle Gruppe für Stromabrechnung
Smart Meter Intelligenter Stromzähler mit Fernauslesung
Zählpunkt Eindeutige Kennung Ihres Stromanschlusses
Ausgleichsenergie Differenz zwischen geplantem und tatsächlichem Verbrauch

Neue Konzepte (seit 2023)

Begriff Bedeutung
Aktiver Kunde Prosumer - erzeugt und verbraucht selbst
Bürgerenergiegemeinschaft Gemeinsam Strom erzeugen und teilen
Energiegemeinschaft Nachbarn teilen Strom (z.B. PV vom Dach)
Peer-to-Peer-Handel Direkter Stromverkauf zwischen Privatpersonen

Schutzbedürftige Kunden

Das Gesetz definiert besonders geschützte Gruppen:
- Vulnerable Kundinnen/Kunden: Armutsgefährdete Haushalte
- Schutzbedürftige Kundinnen/Kunden: Menschen mit Behinderung, ältere Menschen

Wichtige Zahlen aus den Definitionen

  • Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeiter, < 10 Mio. € Umsatz
  • Niederspannung: bis 1.000 V
  • Mittelspannung: 1.000 V bis 36.000 V
  • Hochspannung: über 36.000 V

Tipp: Wenn Sie einen Begriff im Gesetz nicht verstehen, schauen Sie zuerst hier in § 6 nach!

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