§ 74 – Pflichten der Erzeuger

📝 Zusammenfassung

Erzeuger haben umfangreiche Pflichten: Bilanzgruppenmitgliedschaft, Datenbereitstellung, Fahrplanmeldung (>1 MW), Engpassbehebung, Netzreserve und Regelreserve.

Suchbegriff: "20 MW"

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Pflichten der Erzeuger

Pflicht Schwelle
Bilanzgruppe beitreten Alle Erzeuger
Daten bereitstellen Alle Erzeuger
Erzeugungsfahrpläne melden Ab 1 MW Maximalkapazität
Technische Vorgaben einhalten Bei eigenen Zählern
Teillieferungen melden Bei Teillieferungen
Engpassbehebung Nach Maßgabe § 140
Netzreserve Nach Maßgabe §§ 144-146
Regelreserve Bei erfolgloser Ausschreibung

Erzeugungsfahrpläne

Für Anlagen über 1 MW Maximalkapazität müssen Fahrpläne gemeldet werden an:

  1. Betroffene Netzbetreiber
  2. Regelzonenführer
  3. Bilanzgruppenverantwortlichen

Besondere Pflichten für größere Anlagen

Anlagengröße Zusätzliche Pflicht
Ab 1 MW Schwarzstartfähigkeits-Meldung
Ab 50 MW Systemstabilitäts-Ausrüstung

Datenbereitstellung

Daten müssen bereitgestellt werden an:

  1. Netzbetreiber
  2. Bilanzgruppenkoordinator
  3. Bilanzgruppenverantwortlichen
  4. Andere betroffene Marktteilnehmer

Hinweis: Die Pflichten richten sich nach der Anlagengröße - kleine PV-Anlagen sind weniger streng reguliert.

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