§ 96 – Vereinfachter Netzanschluss für kleine Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger und hocheffiziente KWK-Anlagen

📝 Zusammenfassung

Vereinfachtes Anmeldeverfahren für erneuerbare Anlagen und hocheffiziente KWK bis 20 kW. PV-Anlagen bis 15 kW können über bestehende Anschlüsse ohne zusätzliches Netzanschlussentgelt angeschlossen werden und haben ein Recht auf 100% Einspeisung. Größere Erneuerbare-Anlagen erhalten 85% Rabatt auf das Netzanschlussentgelt und ein Recht auf 70% Einspeisung. Netzbetreiber muss binnen 4 Wochen reagieren.

Suchbegriff: "Photovoltaik"

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Vereinfachter Netzanschluss: Der “kleine” PV-Anlagen-Paragraph

Dieser Paragraph ist zentral für Prosumer und Betreiber kleiner Erzeugungsanlagen.

Anmeldeverfahren (bis 20 kW)

Schritt Frist
Vollständige Anzeige an Netzbetreiber -
Netzbetreiber bestätigt oder verweigert 4 Wochen
Ohne Reaktion: Anlage darf angeschlossen werden Automatisch nach 4 Wochen

Sonderregeln für PV-Anlagen bis 15 kW

Regelung Details
Kein zusätzliches Netzanschlussentgelt Bei Anschluss über bestehenden Bezugsanschluss
100% Einspeiserecht Bis zur vereinbarten Bezugsleistung (max. 15 kW)
Spitzenkappung Netzbetreiber behält Recht nach § 101 Abs. 2

Größere Erneuerbare-Anlagen (über 15 kW)

Regelung Details
85% Rabatt Auf das Netzanschlussentgelt (über 15 kW hinaus)
70% Einspeiserecht Der vereinbarten Bezugsleistung
Netzebenen 5-7 Auf diesen Ebenen anwendbar

Verweigerungsgründe

Der Netzbetreiber kann den Anschluss nur verweigern bei:
- Begründeten Sicherheitsbedenken
- Technischer Inkompatibilität

Die Verweigerung muss transparent und nachvollziehbar begründet werden.

Praxistipp: Bei Nichtreaktion des Netzbetreibers nach 4 Wochen gilt der Anschluss als genehmigt!

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