11. Teil: Flexibilität und Systemdienstleistungen

Der erste Teil legt die grundlegenden Rahmenbedingungen des ElWG fest. Er definiert die Zuständigkeit des Bundes für das Elektrizitätswesen, den Anwendungsbereich des Gesetzes und enthält wichtige Begriffsbestimmungen. Hier werden zentrale Konzepte wie Netzbetreiber, Endkunden, Energiegemeinschaften und viele weitere Fachbegriffe definiert, die im gesamten Gesetz verwendet werden.

📄 12 Paragraphen §§ 139 - 150

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