§ 103 – Flexibler Netzzugang im Verteilernetz

📝 Zusammenfassung

Flexibler Netzzugang ermöglicht vorübergehende Leistungsbegrenzung bei Netzengpässen. Der Netzbetreiber muss innerhalb festgelegter Fristen (12-24 Monate je nach Netzebene) den vollen Netzzugang gewähren. Die Begrenzung muss die maximale Kapazitätsnutzung anstreben. Die E-Control stellt sicher, dass flexible Netzzugänge nicht zu Verzögerungen beim Netzausbau führen.

Flexibler Netzzugang: Schneller ans Netz trotz Engpass

Der flexible Netzzugang ist ein Kompromiss zwischen schnellem Netzanschluss und begrenzten Netzkapazitäten.

Grundprinzip

  • Einspeisende Netzbenutzer können sofort ans Netz
  • Netzbetreiber darf Leistung vorübergehend begrenzen
  • Vollzugang muss innerhalb definierter Fristen gewährt werden

Fristen nach Netzebene

Netzebene Beschreibung Frist bis Vollzugang
Netzebene 3 Hochspannung (110 kV) 24 Monate
Netzebene 4+5 Mittelspannung 18 Monate
Netzebene 6+7 Niederspannung 12 Monate

Pflichten des Netzbetreibers

  1. Maximierungsgebot: Leistungsvorgabe muss bestehende Kapazitäten maximal nutzen
  2. Ausbau: Erforderliche Maßnahmen für vollen Netzzugang setzen
  3. Transparenz: Netzbenutzer über Maßnahmen informieren
  4. Fristwahrung: Nach Ablauf der Frist vollen Netzzugang gewähren

Dauerhafte flexible Vereinbarung

Auf Verlangen des Anlagenbetreibers kann eine dauerhafte dynamische Leistungsvorgabe vereinbart werden - z.B. wenn der Betreiber keine volle Leistung benötigt.

Aufsicht der Regulierungsbehörde

Die E-Control überwacht im Rahmen der Netzentwicklungspläne (§§ 118, 123), dass die Leistungsvorgabe nicht zu Verzögerungen beim Netzausbau führt.

Vorteil: Anlagen können schneller in Betrieb gehen, auch wenn das Netz noch nicht voll ausgebaut ist.

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