§ 42 – Mindestanforderungen an Rechnungen

📝 Zusammenfassung

Rechnungen müssen transparent sein: Energiepreis getrennt von Netzkosten, 11 Pflichtangaben (Zählerstände, Verbrauchsvergleich Vorjahr, Kündigungstermin, Tarifkalkulator-Hinweis). E-Control stellt Musterrechnung bereit.

Suchbegriff: "Streitbeilegung"

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Was muss auf jeder Rechnung stehen?

Rechnungen müssen transparent und verständlich sein mit klarem Rechnungsbetrag, Fälligkeitsdatum und getrennter Ausweisung von Energiepreis, Netzkosten und Steuern.

Bei dynamischen Preisen: Monatlicher Durchschnittspreis angeben.

Die 11 Pflichtangaben

Nr. Inhalt
1 Zählerstände + Art der Ablesung (Fernablesung, Selbstablesung, Schätzung)
2 Name, Adresse, Hotline, E-Mail, Störungs-Telefon
3 Aktueller Energiepreis + Produktbezeichnung
4 Vertragsabschluss + Kündigungstermin + Vertragsende
5 Hinweis auf Lieferantenwechsel-Recht (§ 25)
6 Zählpunktbezeichnung + Lastprofil
7 Streitbeilegungsverfahren (§ 26 E-ControlG)
8 Kontaktdaten E-Control
9 Hinweis auf Tarifkalkulator (§ 27)
10 Verbrauchsvergleich Vorjahr + Durchschnitt (grafisch)
11 Konsumentenschutz-Organisationen

Zusätzlich 1x jährlich: Informationsblatt (§ 46).

Erläuterungspflicht

Auf Ihr Verlangen muss der Lieferant klar erklären, wie die Rechnung zustande kam.

Teilzahlungen berechnen

Teilzahlungen basieren auf Vorjahresverbrauch und aktuellem Energiepreis. Falls kein Vorjahresverbrauch: Vergleichskunden.

Sonderrecht Haushalte: Können Teilzahlungshöhe beibehalten (Warnung: eventuell höhere Nachzahlung).

Wichtig: Prüfen Sie Ihre Rechnung anhand der Musterrechnung auf www.e-control.at!

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