§ 42 – Mindestanforderungen an Rechnungen

📝 Zusammenfassung

Stromrechnungen müssen transparent und leicht verständlich sein. Pflichtangaben: Zählerstände, Energiepreis, Netzentgelte, Steuern, Stromkennzeichnung, Vergleich zum Vorjahr (grafisch), Lieferantenwechsel-Info, Streitbeilegung. Bei dynamischen Tarifen: monatlicher Durchschnittspreis. Teilzahlungsbeträge basieren auf Vorjahresverbrauch - Haushalte können Beibehaltung verlangen.

Suchbegriff: "Zählpunktbezeichnung"

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Anforderungen an Stromrechnungen

Grundanforderungen (Abs. 1)

Rechnungen müssen sein:
- ✓ Transparent
- ✓ Leicht verständlich
- ✓ Rechnungsbetrag und Fälligkeit klar ersichtlich

Aufschlüsselung

Getrennt auszuweisen:
| Komponente | Beispiel |
|------------|----------|
| Systemnutzungsentgelt | Netznutzung, Netzverluste |
| Steuern & Abgaben | USt, Elektrizitätsabgabe |
| Energiepreis | Arbeitspreis, Grundpreis |

Bei Einspeisung (Abnahmevertrag): Getrennte Ausweisung von Einspeisevergütung und Strombezug.

Bei dynamischen Tarifen: Monatlicher mengengewichteter Durchschnittspreis angeben.

Pflichtinformationen auf der Rechnung (Abs. 3)

Nr. Information
1 Zählerstände/Energiewerte + Art der Ermittlung
2 Kontaktdaten inkl. Störfall-Hotline
3 Energiepreis + Produktbezeichnung
4 Vertragsabschluss + Kündigungsmöglichkeit
5 Recht auf Lieferantenwechsel (§ 25)
6 Zählpunktbezeichnung + Lastprofil
7 Streitbeilegung (§ 26 E-ControlG)
8 Kontaktdaten E-Control
9 Tarifkalkulator (§ 27)
10 Verbrauchsvergleich (grafisch zum Vorjahr + Durchschnittskunde)
11 Energieeffizienz-Infos

Teilzahlungsbeträge (Abs. 5)

Berechnung auf Basis von:
- Letztjahresverbrauch
- Aktuellem Energiepreis
- Unter Berücksichtigung von Rabatten

Haushaltskundenrecht: Beibehaltung des Teilzahlungsbetrags - aber Hinweis auf mögliche höhere Nachzahlung!

Erklärungspflicht (Abs. 2)

Auf Verlangen: Klare und verständliche Erläuterung der Rechnung.

Tipp: E-Control stellt eine Musterrechnung auf ihrer Website bereit!

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