§ 46 – Sonstige Informationen

📝 Zusammenfassung

Informationspflichten von Netzbetreibern und Lieferanten: Jährliches Informationsblatt mit Rechnung. Netzbetreiber informieren über 16 Themen (Netzebenen, Zählpunkte, Smart Meter, Grundversorgung, etc.). Lieferanten über 10 Themen (Ratenzahlung, Sozialtarif, Stromkennzeichnung). Werbematerial muss Netzentgelt und Energiepreis getrennt ausweisen.

Suchbegriff: "Grundversorgung"

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Informationspflichten

§ 46 regelt die umfassenden Informationspflichten gegenüber Haushalten und Kleinunternehmen.

Netzbetreiber-Informationen (Abs. 1)

Jährlich mit der Rechnung - im Internet und als Informationsblatt:

Nr. Thema
1 Erbrachte Leistungen und Qualitätsstufen
2 Zuordnung zu Netzebenen (§ 106)
3 Vereinbartes Ausmaß der Netznutzung (kW)
4 Wahlrecht: Monats- oder Jahresrechnung
5 Möglichkeit der Selbstablesung
6 Angebotene Wartungsdienste
7 Aktuelle Systemnutzungsentgelte
8 Vertragsdauer und Kündigung
9 Entschädigung bei Qualitätsmängeln
10 Recht auf Ratenzahlung (§ 28)
11 Recht auf Prepaid-Zähler (§ 29)
12 Recht auf Grundversorgung (§ 30)
13 Gestützter Preis (§ 36)
14 Datenschutzrechte (§ 45)
15 Smart Meter Datenverarbeitung (§§ 54, 57-60)
16 EU-Kommissions-Ausführungen zu Verbraucherrechten

Lieferanten-Informationen (Abs. 3)

Nr. Thema
1-4 Ratenzahlung, Prepaid, Grundversorgung, Sozialtarif
5 Kontaktdaten Beratungsstellen (§ 35)
6 Wahlrecht Monats-/Jahresrechnung
7 Datenschutzrechte
8 Messdatenerhebung und Verarbeitungszwecke
9 Stromkennzeichnung (Lieferantenmix, § 86)
10 EU-Kommissions-Ausführungen

Für Prosumer (Abs. 2, 4)

Einspeisende Kunden erhalten angepasste Informationen über Einspeiseangebote.

Werbematerial (Abs. 5)

Bei gemeinsamer Information über Energie + Netz:
- Systemnutzungsentgelt getrennt ausweisen
- Steuern und Abgaben getrennt ausweisen
- Energiepreis getrennt ausweisen

Praxistipp: Das jährliche Informationsblatt enthält alle wichtigen Rechte - aufbewahren!

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