10. Teil: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Der zehnte Teil regelt den Übergang vom alten zum neuen Recht. Er enthält Bestimmungen, wie bestehende Verträge, Genehmigungen und Rechtsverhältnisse unter dem neuen Gesetz weitergelten und welche Fristen für die Anpassung an die neuen Regelungen gelten.
📄 12 Paragraphen
§§ 127 - 138