§ 130 – Netzanschlussentgelt

📝 Zusammenfassung

Das Netzanschlussentgelt deckt erstmalige Anschlüsse und Leistungserhöhungen. Es kann auch anteilige Netzausbaukosten beinhalten. Einspeiser bis 15 kW sind befreit! Für Erneuerbare gelten Pauschalen (Anlage V), an systemdienlichen Standorten (§§ 118, 123) gibt es 30% Rabatt. Bei Leistungserhöhung zahlt man nur den Differenzbetrag.

Suchbegriff: "Energieflussrichtung"

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Das Netzanschlussentgelt: Einmalzahlung für den Anschluss

Das Netzanschlussentgelt ist eine einmalige Zahlung für die Herstellung oder Erweiterung des Netzanschlusses.

Wann fällt es an?

Anlass Entgelt
Erstmaliger Netzanschluss Ja
Leistungserhöhung Nur für die Erhöhung
Anschluss besteht, keine Änderung Nein

Was ist enthalten?

  • Unmittelbare Anschlusskosten (Kabel, Anschlusskasten etc.)
  • Anteilige Netzausbaukosten (wenn von E-Control verordnet)
  • Kosten müssen transparent und nachvollziehbar dargelegt werden

Befreiungen und Rabatte

Situation Regelung
Einspeisung bis 15 kW Komplett befreit
Systemdienliche Standorte 30% Rabatt auf Pauschale
Standorte mit hoher Kapazität (§ 99) 30% Rabatt
Erneuerbare über 15 kW 85% Rabatt nach § 96 Abs. 6

Pauschalen für Erneuerbare (Anlage V)

Solange die E-Control keine eigene Verordnung erlässt, gelten die gesetzlichen Pauschalen aus Anlage V nach Netzebene und Leistung.

Leistungserhöhung

Aspekt Regelung
Bemessung Nur für die Erhöhung, nicht den Gesamtanschluss
Getrennte Richtungen Einspeise- und Bezugsrichtung separat
Keine Doppelzahlung Bestehende Leistung wird angerechnet

Transparenzpflicht

Der Netzbetreiber muss die Kostenbestandteile transparent und nachvollziehbar auflisten.

Tipp für PV-Besitzer: Prüfen Sie, ob Ihr Standort systemdienlich ist - dann erhalten Sie 30% Rabatt!

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