§ 189 – Allgemeine Übergangsbestimmungen

📝 Zusammenfassung

Übergangsbestimmungen: Bestehende Verordnungen bleiben gültig. Bilanzgruppenverantwortliche und -koordinator führen Tätigkeit fort. Evaluierung des gestützten Preises vor 2036.

Verordnungen

Regel Details
ElWOG 2010-Verordnungen Bleiben bis Neuregelung gültig
ElWG-Verordnungen Bleiben bei Gesetzesnovelle gültig

Bilanzgruppenverantwortliche

Situation Rechtsfolge
Bereits zugelassen Dürfen weiter tätig sein
Eintragung Unverzüglich in Register
Bescheide Behalten Gültigkeit bis Registereintrag

Anhängige Verfahren

Verfahren zur Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher werden nach ElWG weitergeführt.

Bilanzgruppenkoordinator

Situation Rechtsfolge
Bereits tätig Führt Tätigkeit fort
Anzeige nach ElWOG Gilt als Anzeige nach § 13

Evaluierung gestützter Preis

Element Details
Zuständig Bundesminister
Zeitpunkt 9 Monate vor Außerkrafttreten (§§ 36-40)
Gegenstand Wirksamkeit für begünstigte Haushalte

Kontinuität: Bestehende Strukturen werden überführt.

ElWG Assistent

KI-gestützte Rechtsauskunft

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

🔧
' : ' '">

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.