§ 190 – Vollziehung

📝 Zusammenfassung

Vollziehung: Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus vollzieht das ElWG. Justizministerin für Kartellsachen (§§ 184-187). Finanzminister für bestimmte Finanzfragen.

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Vollziehungszuständigkeiten

Bereich Zuständigkeit
Grundsatzbestimmungen Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
§§ 176 Abs. 8, 184-187 Bundesministerin für Justiz
§ 189 Abs. 20 Bundesminister für Finanzen
§ 36 Abs. 6 Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit Finanzminister
Übriges Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Verfassungsbestimmungen

Bestimmungen Vollziehung
§ 1, § 188 Abs. 1, § 189 Abs. 12 Bundesregierung

Art. 15 Abs. 8 B-VG

Der Wirtschaftsminister nimmt die Rechte des Bundes wahr hinsichtlich:

  1. Grundsatzbestimmungen
  2. Ausführungsgesetzgebung der Länder

Anlage I (Netzbereiche zu § 106)

Netzebene Netzbereiche
1-2 (Höchstspannung) APG, TINETZ/TÜVG, Vorarlberger ÜNB
3-7 (restliche) Netz Burgenland, KNG, Netz NÖ, Salzburg Netz, Energienetze Steiermark, TINETZ, Vorarlberger Energienetze, Wiener Netze

Klarheit: Eindeutige Vollziehungszuständigkeiten zwischen den Ministerien.

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