§ 36 – Gestützter Preis für begünstigte Haushalte

📝 Zusammenfassung

Gestützter Strompreis für einkommensschwache Haushalte (GIS-Befreiung). Verbrauchskontingent: 2.900 kWh/Jahr zum unteren Referenzwert von 6 ct/kWh (ab 2027 indexiert). Darüber gilt der obere Referenzwert (EEX-Börsenpreis). Bei >3 Personen im Haushalt: 52,50 €/Jahr je weiterer Person. Für medizinische Geräte kann ein Pauschalbetrag festgelegt werden.

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Der gestützte Strompreis im Detail

Einkommensschwache Haushalte erhalten einen vergünstigten Stromtarif.

Wer ist berechtigt? (Abs. 2)

Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind, basierend auf:
- Bezug von Sozialhilfe/Mindestsicherung
- Bezug von Ausgleichszulage
- Studienbeihilfe
- Und weitere Befreiungsgründe nach ORF-Beitrags-Gesetz

Die zwei Referenzwerte (Abs. 4)

Referenzwert Höhe Anwendung
Unterer Referenzwert 6 ct/kWh (ab 2027 ASVG-indexiert) Für die ersten 2.900 kWh/Jahr
Oberer Referenzwert EEX-Börsenpreis (Quartals-Future) Für Mehrverbrauch, als Obergrenze

Der obere Referenzwert wird von der E-Control quartalsweise berechnet und veröffentlicht (80% Baseload + 20% Peakload Future).

Verbrauchskontingent

  • 2.900 kWh pro Jahr zum gestützten Preis
  • Darüber: maximal oberer Referenzwert
  • Aliquotierung bei unterjähriger Abrechnung

Mehrpersonenhaushalt (Abs. 7)

Ab der 4. Person im Haushalt: 52,50 € Pauschale pro Jahr je weiterer Person.

Medizinische Geräte (Abs. 8)

Für stromintensive medizinische Geräte (Beatmung, Heimdialyse) kann per Verordnung ein zusätzlicher Pauschalbetrag festgelegt werden.

Abwicklung

Die Berechtigung wird über die ORF-Beitrags Service GmbH geprüft, die den Lieferanten informiert (§ 37).

Wichtig: Das standardisierte Lastprofil gemäß Anlage VI muss zugeordnet sein!

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