14. Teil: Straf- und Schlussbestimmungen

Der vierte Teil behandelt aktive Kunden und Energiegemeinschaften. Er ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, selbst Strom zu erzeugen, zu speichern und zu teilen. Die Regelungen zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) schaffen den rechtlichen Rahmen für gemeinschaftliche Energieprojekte und fördern die dezentrale Energiewende.

📄 12 Paragraphen §§ 176 - 187

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