§ 121 – Geschlossene Verteilernetze

📝 Zusammenfassung

Geschlossene Verteilernetze (Industrieparks, Gewerbegebiete) können auf Antrag von der E-Control von vielen Pflichten befreit werden (Entgeltregulierung, Netzentwicklungsplan etc.). Netzbenutzer können Entgeltprüfung verlangen - liegt es unter dem vorgelagerten Netztarif, gilt es als angemessen. Mieter können getrennte Verträge für Netz/Strom verlangen.

Suchbegriff: "Anschlusspflicht"

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Geschlossene Verteilernetze: Sonderregeln für Industrie und Gewerbe

Geschlossene Verteilernetze sind eine Ausnahme vom regulären Netzbetrieb für spezielle Anwendungsfälle.

Voraussetzungen für die Einstufung

Ein Netz kann als geschlossenes Verteilernetz eingestuft werden, wenn:

Kriterium Beschreibung
Geografisch begrenzt Industrie-/Gewerbegebiet oder gemeinsames Versorgungsgebiet
Technische Verknüpfung Produktionsverfahren technisch/sicherheitstechnisch verbunden
Eigenversorgung Primär für Netzeigentümer/-betreiber oder verbundene Unternehmen

Befreiungen durch die Einstufung

Befreit von Paragraph
Energiespeicher-Unbundling § 89
Netzanschlussentgelt-Regeln §§ 97-99
Flexibler Netzzugang Übertragung § 104
Regulierte Messkonzepte §§ 110, 111
Netzentwicklungsplan § 115 Z 7-9
Gemeinsame Internetplattform § 117, § 120
Gesamter 10. Teil Systemnutzungsentgelte

Entgeltprüfung für Netzbenutzer

Jeder Netzbenutzer kann bei der E-Control prüfen lassen:
- Vermutung: Entgelt ist angemessen, wenn es nicht höher als im vorgelagerten Netz
- Bei mehreren Nachbarnetzen: niedrigstes Entgelt als Vergleich

Haushaltskundinnen und Haushaltskunden

  • Gelegentliche Nutzung durch Beschäftigte schadet nicht
  • Pauschalentgelt für Netz + Strom + Miete zulässig
  • Jeder Nutzer kann getrennte Verträge verlangen (kostenfrei, binnen 1 Monat)
  • Jährliche Information über diese Möglichkeit Pflicht

Typische Beispiele: Industrieparks, Flughäfen, Einkaufszentren, Krankenhäuser

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