§ 188 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten

📝 Zusammenfassung

Das ElWG tritt mit Kundmachung in Kraft und löst das ElWOG 2010 ab. Stufenweises Inkrafttreten: Sozialtarif (§§ 36-40) ab 1. April 2026 (befristet bis 2036), Energiegemeinschaften (§§ 66-72) ab Oktober 2026, Systemnutzungsentgelte ab Dezember 2026, geschlossene Verteilernetze nach 2 Jahren. Länder haben 6 Monate für Ausführungsgesetze.

Suchbegriff: "Evaluierung"

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Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 188 regelt das gestaffelte Inkrafttreten der verschiedenen Teile des ElWG.

Sofort (Tag nach Kundmachung)

Bestimmungen Beschreibung
Verfassungsbestimmungen § 1, § 189 Abs. 12, § 190 Abs. 2
Grundsatzbestimmungen Rahmen für Landesgesetze
Übrige Bundesrecht-Bestimmungen Unmittelbar anwendbar

Gleichzeitig tritt das ElWOG 2010 außer Kraft (mit Ausnahmen).

Gestaffelte Inkraftsetzung

Datum Bestimmungen Thema
1. April 2026 §§ 36-40, 45-46 Sozialtarif, Lieferverträge
1. Oktober 2026 §§ 65-72 Energiegemeinschaften
31. Dezember 2026 §§ 127-133 Systemnutzungsentgelte
2 Jahre nach Kundmachung § 121 Geschlossene Verteilernetze

Befristungen (Außerkrafttreten)

Datum Bestimmung Grund
31. März 2036 §§ 36-40 Sozialtarif nur 10 Jahre
1. April 2027 § 75 Spitzenkappung (evaluiert)
31. Dezember 2031 § 146 Abs. 4 Netzreserve-Übergangsregelung

Übergangsregelungen vom ElWOG 2010

Einige ElWOG-Bestimmungen bleiben länger in Kraft:
- Smart Meter (§§ 16a-16e): Bis 30. September 2026
- Netzausbau (§§ 77a, 80-82): Bis 31. März 2026
- Systemnutzungsentgelte (§§ 51-58a): Bis 31. Dezember 2026

Pflichten der Länder (Abs. 9)

Die Ausführungsgesetze zu den Grundsatzbestimmungen sind binnen 6 Monaten zu erlassen.

Wichtig: Die Sozialtarif-Bestimmungen (§§ 36-40) sind auf 10 Jahre befristet und laufen 2036 aus.

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